Bevor die SOKA Bau kommt: Finanzielle Nachteile verhindern

Viele winken bei dem Thema ab: SOKA Bau geht mich nichts an!

Doch in vielen Fällen hat sich das schon als trügerisch erwiesen und zu finanziellen Belastungen der Unternehmen geführt, die bis zur Insolvenz reichen können. Die am Bau tätigen Unternehmen müssen an die Soka Bau eine Umlage von derzeit 17,20% der Bruttolohnsumme zahlen. Ganz aktuell sind davon ab 1. April 2015 auch Alleinmeister betroffen, die künftig mit einem Teilbetrag von 900,00 € jährlich zur Ausbildungsfinanzierung veranlagt werden. Dieses geschieht auf einer gesetzlichen Grundlage ohne jegliche Widerspruchsmöglichkeit.

Können Sie sich und Ihren Betrieb schützen?

Ihre Innung kann Sie schützen. Weil Ihr Metallbetrieb durch die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Metall-Innung nicht dem fachlichen Geltungsbereichen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages der SoKa-Bau unterfällt und somit von der Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft befreit ist.

In der Schmiedeinnung-Chemnitz sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben. Natürlich hat die Innungsmitgliedschaft nicht nur den Vorteil der Umlagenbefreiung.